Zum 16.7.19 wurde Herrn Prof. Dr. med. Karl Götte von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Genehmigung erteilt, Leistungen im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens Tonsillektomie/Tonsillotomie zu erbringen. Voraussetzungen für die Bewilligung ist eine langjährige fachärztliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie eine durch die Landesärztekammer erteilte Weiterbildungsbefugnis im jeweiligen Fachgebiet oder eine verliehene akademische Lehrbefugnis.