Genehmigung für das „Zweitmeinungsverfahren zum Eingriff Tonsillektomie/Tonsillotomie“ erteilt

Genehmigung für das „Zweitmeinungsverfahren zum Eingriff Tonsillektomie/Tonsillotomie

Zum 16.7.19 wurde Herrn Prof. Dr. med. Karl Götte von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Genehmigung erteilt, Leistungen im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens Tonsillektomie/Tonsillotomie zu erbringen. Voraussetzungen für die Bewilligung ist eine langjährige fachärztliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie eine durch die Landesärztekammer erteilte Weiterbildungsbefugnis im jeweiligen Fachgebiet oder eine verliehene akademische Lehrbefugnis.

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